Souveränität

Technische und organisatorische Maßnahmen

Wie die Daten in Facilitools geschützt sind (Art. 32 DSGVO) — Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag, hier öffentlich. Die Regel für dieses Dokument: Es beschreibt nur, was gebaut und nachprüfbar ist. Was fehlt, steht unten unter „Offen" — nicht weggelassen. Stand: 14. August 2026, Entwurf wie der AVV.

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit

Belastbarkeit gegen Angriffe

Überprüfung

Automatisierte Wachen laufen bei jedem Bau und brechen ihn bei Befund ab: eine für Barrierefreiheits-Zusagen, eine für Datenabfluss (kein Empfänger im Code, der nicht in der öffentlichen Unterauftragnehmer-Liste steht — seit August 2026 auch für Downloads, die nur beim Bauen passieren). Was wir darüber hinaus gesucht und gefunden haben, steht im Sicherheitsbericht.

Datenschutz durch Technikgestaltung

Offen — ehrlich benannt

Diese Punkte fehlen heute. Sie stehen hier, damit ein Auftraggeber sein Risiko selbst einschätzen kann — nicht im Kleingedruckten:

Zum Weiterlesen

Der AVV · Unterauftragsverarbeiter · Löschkonzept · Sicherheitsbericht